Hundepension Gaby
Wo sich Ihr Tier wohlfühlt

AGB

§ 1 Vertragszweck: Die Parteien schließen einen Vertrag über die befristete Unterbringung / versorgung     des Hundes in einer Hundepension ab. Die Pension sichert eine artgerechte Unterbringung und Versorgung des Hundes zu. § 2 Leistungsumfang: Die Fütterung des Hundes, ggf. nach spezieller Vereinbarung, sowie ggf. die Verabreichung von Medikamenten. Die Ausführung des Hundes, sowie die Nutzung einer Auslauffläche,-Gruppenhaltung bevorzugt- und die Bereitstellung eines warmen, zugfreien Ruheplatzes im Hundehaus bzw. Zwinger. § 3 Krankheit: Sollte der Hund während der Unterbringungszeit erkranken, so wird er, den Handlungsgrundsätzen eines verständigen Hundehalters entsprechend, tierärztlich versorgt. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes von der Pension ein Tierarzt beauftragt wird. Diese durch die tierärztliche und / oder medikamentöse Behandlung verursachten Kosten trägt der Hundehalter.Die Pension verpflichtet sich, im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung des Hundes den Halter bzw. den ernannten Vertreter so schnell wie möglich zu informieren.Bei ansteckenden oder schweren Erkrankungen, die während des Aufenthaltes auftreten, ist die Pension berechtigt, den Hund zu isolieren bzw ausserhalb der Pension unterzubringen oder einer Tierklinik zu übergeben, um ihn entsprechend zu versorgen und um Schäden für Dritte (Mensch und Tier) abzuwenden. Die Pension ist darüber hinaus in diesem Fall berechtigt, den Unterbringungsvertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen.Die entstehenden Mehrkosten (einschl. Km- und Stundenpauschale) sowie Tierarzt-Tierklinikkosten trägt der Hundehalter.Die Pension ist berechtigt, die Aufnahme von Hunden, die vor dem Anreisetermin erkranken oder operiert werden,ohne Regressansprüche abzulehnen. Die anfallenden Stornierungskosten trägt der Hundehalter. § 4 Haftung: Die Haftung des Hundehalters (§§ 833, 834BGB) wird durch die Pensionsvereinbarung nicht eingeschränkt. Der Halter haftet für alle Schäden, die der unter § 1 näher beschriebene Hund verursacht. Auf ein “Verschulden“ kommt es hierbei nicht an. Insbesondere haftet der Halter für alle Sachschäden, die der Hund in der Pension anrichtet. Fortsetzung § 4 Haftung: Ferner haftet der Halter für Schäden, die sein Hund anderen Hunden zugefügt hat und für Personenschäden, die während der Betreuungszeit von dem Hund gegenüber dem Personal der Pension oder Dritten zugefügt wurden.Der Pensionsbetreiber haftet nicht nach § 834 BGB, sofern der Hund aus der artgerechten Unterbringung ausbricht und Drittschäden verursacht. Speziell haftet der Hundesitter nicht für Biss- oder sonstige Verletzungen des Hundes, die u.a. durch die Gruppenhaltung entstehen können, für auftretende Erkrankungen des Hundes während und nach der Betreuungszeit sowie Parasitenbefall oder für mitgebrachte Hunde-Utensilien, z.B. Halsbänder, Körbchen etc., die während des Aufenthaltes zerstört werden. Außerdem haftet der/die Hundesitter/in nicht für die aus dem Freilaufen ohne Leine entstehenden Risiken, sofern der Hundehalter sich damit für die Betreuungszeit einverstanden erklärt hat (s. §7) . § 5 Nachweis Hundehaftpflichtversicherung: Der Hundehalter / Eigentümer weist bei Übergabe des Hundes eine gültige Hundehaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins. §6 Gesundheitserklärung / Verpflichtung Hundehalter: Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Voraussetzung für die Unterbringung ist eine ordnungsgemäße Entwurmung,eine gültige Durchimpfung (als Beleg hierfür ist der Impfpass vorzulegen) und eine Floh- und Zeckenprophylaxe. Zudem erklärt er, dass Hündinnen nicht tragend und nicht läufig sind. Sollte während des Aufenthaltes in der Pension eine Läufigkeit eintreten, ist die Pension berechtigt, die Hündin anderweitig unterzubringen (keine Haftung/Regressansprüche für ungewollte Schwanger- schaften).Der Hundehalter verpflichtet sich, seinem Hund ein passendes Halsband anzulegen und der/die Hundesitter/in über sämtliche Verhaltensauffälligkeiten des Hundes aufzuklären. § 7 Nebenabreden: Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sie bedürfen hinsichtlich deren Wirksamkeit der Schriftform.

 
 
 
 
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